Das Studium

B.A. Soziale Arbeit - Sozialpädagogik  


Qualifikationsziele

Ziel des Studiums ist es, Studierende durch die Vermittlung von sozialpädagogischen, sozialpsychologischen, methodischen und rechtlichen Fachkompetenzen dazu zu befähigen, wissenschaftliche Erkenntnisse in ihren sozialen Alltag zu integrieren. 

Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit – Sozialpädagogik sind in der Lage, Menschen in verschiedenen Lebenssituationen auf der Grundlage einer breiten Wissensbasis zu unterstützen, soziale Probleme in den unterschiedlichsten Bereichen der Sozialen Arbeit – Sozialpädagogik zu erkennen und zu lösen bzw. präventiv vorzugehen. Mit dem Abschluss des Studiums haben die Absolventinnen und Absolventen nachfolgende Qualifikationen erlangt:

Neun Ziele kurz erklärt

1. Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten zur Bearbeitung disziplinärer, interdisziplinärer und transdisziplinärer Fragestellungen und Fallkonstellationen mit Recherchetätigkeit und mit der Befähigung zum kollegialen Diskurs.


2. Vermittlung von Fachwissen und Handlungskompetenzen zur Anwendung der grundlegenden Methoden der Sozialen Arbeit – Sozialpädagogik in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung der Systemlogik sozialarbeiterischen Handelns.


3. Vermittlung von Methoden- und Handlungskompetenzen zur Prävention und Intervention in verschiedenen Generationen übergreifenden individuellen Lebenslagen und Konfliktsituationen.


4. Sozialarbeiterische Beratungs- und Kommunikationskompetenz zur Interaktion mit Klientinnen und Klienten  und Konfliktlösungskompetenz zur Steuerung komplexer sozialer individueller und familiärer Situationen.


5. Fachkompetenz zur Bewertung komplexer Fallsituationen und finden und gestalten von Lebensperspektiven aus multidimensionaler Sichtweise.


6. Persönliche Kompetenz zur Klärung der Rolle der Sozialarbeit, zur Reflexion des sozialarbeiterischen Handelns auf der Basis berufsethischer Prinzipien und der gesellschaftlichen Legitimationsfunktion der Sozialen Arbeit.


7. Berufsfeldbezogene Forschungskompetenz im Kontext ausgewählter sozialarbeiterischer Fragestellungen.


8. Vermittlung von Perspektiven auf Menschen mit unterschiedlichsten Orientierungen; Gewinnen von Erkenntnissen zum Zusammenhang von gesellschaftlichen und individuellen Wirkfaktoren in Geschlechter- und Kulturbildern.


9. Im Vordergrund stehen neben der beruflichen Qualifikation auch die Persönlichkeitsentwicklung sowie das Herausbilden von Transferkompetenz.

Studieninhalte

  • Die Umsetzung der unter § 2 dargestellten Qualifikationsziele des Studiengangs erfolgt inhaltlich verzahnt auf der Basis des Projekt-Kompetenz-Studiums der Steinbeis Hochschule und sind im Modulhandbuch beschrieben.
  • Die präsenzbasierte Lehre umfasst im Grundlagenbereich 120 Credit Points (ECTS), zwei Drittel des Workloads des Studiums. 
  • Das Projekt-Kompetenz-Studium (PKS) mit den Praxisphasen im Wahlpflichtbereich umfassen jeweils 60 ECTS und damit gut ein Drittel des Workloads.

Studienverlaufsplan

Verzahnung von Theorie und Praxis


Mit einem Steinbeis-Studium können Sie sich innerhalb von 36 Monaten auch berufsintegriert akademisch qualifizieren. 


Alle Inhalte des Bachelorstudiums werden im Wechsel von Präsenztagen und selbstgesteuerten Lernphasen vermittelt.


Die Präsenzphasen finden als Blockveranstaltung im Abstand von circa 3-4 Wochen statt.  Diese können mit verschiedenen Leistungsnachweisen bspw. Klausuren, schriftlicher Transferreporte, Fallstudien (Cases), Präsentationen abschließen.


Präsenz- sowie Abgabetermine der Leistungsnachweise werden mit Beginn des Studiums besprochen und in einem Studienplan festgehalten. 


Die Studienzeit wird somit für Studierende und Unternehmen planbar.



Wesentlicher Bestandteil des Studiums ist Ihr reales Projekt, welches Sie möglichst in Ihrem direkten Arbeitsumfeld bearbeiten und umsetzen. Die Bachelor-Thesis bildet darauf aufbauend die wissenschaftliche Dokumentation Ihrer gesamten Projektarbeit.

Anerkennung von Studienleistungen 

  • Unterliegen der Einzelfallprüfung
  • Sind formal anzumelden:
     - Förmlicher Antrag des/der Studierenden
     - Nachweis der bestandenen Leistungen aus der Ausbildung
     - Beschreibung über Inhalte, Workload, Lehrformat, Prüfungsform